Geklagt hatten unter anderen der frühere CSU-Politiker Peter Gauweiler sowie AfD-Gründer Bernd Lucke in den Jahren 2015 und 2016.
Diese Verfassungsbeschwerden hatten nun teilweise Erfolg, weil Bundesregierung und Bundestag die EZB-Beschlüsse nicht geprüft und somit Grundrechte verletzt haben.
Der EZB-Rat muss nun nachvollziehbar darlegen, dass der neue Beschluss über das Aufkaufprogramm verhältnismäßig ist. Ansonsten ist es der Bundesbank, nach einer Übergangsfrist von drei Monaten, untersagt an der Umsetzung des EZB-Programms mitzuwirken.
Dies bedeutet jedoch auch, dass die Verfassungsrichter Anleihekäufe nicht verboten haben.
Die Anleger sind verunsichert und reagieren mit Verkäufen. Das heimische Börsenbarometer verliert daraufhin deutlich und notierte zwischenzeitlich bei 10512 Punkten, rund 200 Punkte unter seinem Tageshoch.
Nach dem in der vergangenen Woche kurzfristigen Ausbruch nach oben aus der seit Anfang April anhaltenden Handelsspanne bei 10200/10240 auf der Unterseite und 10760/10800 auf der Oberseite ist der deutsche Leitindex nun eben wieder in dieser Zone angekommen.
Nach unten hin könnte der Dax beim 38,2%-Fibonacci Retracement bei 10209 Punkten Unterstützung finden. Diese Marke hat sich für die Bullen in den letzten Wochen als verlässlich erwiesen.
Der exponentielle 50-Tage Durchschnitt bei 10779 Punkten, welcher sich in der erwähnten Oberseite der Handelsspanne bei 10760/10800 befindet, und dem darüber liegenden 50%-Retracement bei 10901 Punkten bilden ein kleines Widerstandbündel, welches die Bullen vor Aufgaben stellen könnte.
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