Behält Pepperstone Steuern ein?
Behält Pepperstone Steuern ein?
Sollten Sie in Deutschland steuerpflichtig sein, führen wir von Ihren realisierten Gewinnen die vorgeschriebene Abgeltungssteuer an die deutschen Steuerbehörden ab. Wir bieten keine Steuerberatung an. Für alle steuerbezogenen Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Handel sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
Abgeltungssteuer
Alle in Deutschland steuerlich ansässigen Privatkunden unterliegen der Abgeltungsteuer für Kapitalerträge und -einkünfte. Diese wird von Pepperstone direkt bei der Schließung einer Position einbehalten und an das zuständige Betriebsstättenfinanzamt von Pepperstone abgeführt.
Wie gesetzlich vorgeschrieben, erfolgt der Abzug der Abgeltungssteuer direkt bei der Gutschrift eines jeden erfolgreichen Trades. Bitte beachten Sie folgendes: Verlust-Trades werden von Pepperstone nicht steuerlich verrechnet. Es besteht jedoch die Möglichkeit, über die jährliche Steuererklärung eine gewisse Gewinn- und Verlustverrechnung durchzuführen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an einen Steuerberater.
Mit Einbehalt der Abgeltungssteuer sind die zugrundeliegenden Einkünfte vollständig steuerlich abgegolten. Sie müssen diese nicht mehr in Ihrer Steuererklärung (Anlage KAP) angeben. Jedoch kann sich die Angabe dennoch lohnen. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihren Steuerberater.
Berechnung der Abgeltungssteuer
Kapitalerträge werden einheitlich und pauschal mit einer Steuer von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer abgegolten
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5.5% der maßgeblichen Abgeltungssteuer und wird auf Kapitalerträge, anders als der Solidaritätszuschlag auf Löhne und Gehälter, auch in Zukunft weiterhin erhoben.
Die Höhe der Kirchensteuer (0%/8%/9%) richtet sich nach Ihrer Religionszugehörigkeit und Ihrem Wohnsitz. Die Daten erhalten wir direkt vom Bundeszentralamt für Steuern (BZST). Neukunden werden zu Beginn mit einem pauschalen Kirchensteuersatz belegt. Nach Erhalt Ihrer Kirchensteuerdaten vom BZST führen wir eine Rückrechnung und Korrektur durch.
Sollten Sie die Weitergabe Ihrer Religionszugehörigkeit durch das BZST an uns nicht wünschen, können Sie einen Sperrvermerk direkt beim BZST bewirken.
Somit ergeben sich in Summe folgende Steuerbeträge:
Kirchensteuer | |||
---|---|---|---|
0% | 8% | 9% | |
Abgeltungssteuer | 25.0000% | 24.5098% | 24.4499% |
Solidaritätszuschlag | 1.3750% | 1.3480% | 1.3447% |
Kirchensteuer | 0.0000% | 1.9608% | 2.2005% |
Summe Steuerabzug | 26.3750% | 27.8186% | 27.9951% |
In die Berechnung werden alle Ihre bei Pepperstone geführten Nutzerkonten zusammengefasst.
Abgeltungsteuer fällt an für:
- Kapitalerträge als Differenz zwischen Anschaffungs- und Verkaufspreis (abzgl. Kosten)
- Finanzierungskosten und Dividendenanpassungen
- Handelsrabatte und trade Adjustments am Folgetag
Keine Abgeltungsteuer fällt für Ein- und Auszahlungen sowie unrealisierte Positionen an.
Bei Gewinnen ist es folgendermaßen:
- Ausnützung des Freibetrages
- Abzug von Abgeltungssteuer
Ausländische Kunden
Von im Ausland (z.B. Österreich) steuerlich ansässigen Kunden wird keine Abgeltungssteuer einbehalten.
Sollte sich Ihre steuerliche Ansässigkeit ändern, weisen Sie uns dies bitte durch eine aktuelle Ansässigkeitsbescheinigung („Certificate of Residency“) Ihres ausländischen Finanzamtes nach.
Geschäftskunden
Gleichfalls unterliegen auch inländische Körperschaften (z.B. GmbH, AG) nicht der Abgeltungssteuer. Von anderen Gesellschaftsformen (z.b. KG, GBR) werden in der Regel zusätzliche Dokumente benötigt, um den Steuerabzug zu vermeiden.
Steuer-Identifikationsnummer (TIN)
Die Steuer-ID („TIN“) ist eine elfstellige eindeutige persönliche Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke und hat eine lebenslange Gültigkeit. Sie finden diese unter anderem auch auf Ihrer Lohnsteuerjahresbescheinigung. Pepperstone benötigt die Steuer-ID zum Datenaustausch mit den Finanzbehörden.
Jahressteuerbescheinigung und Verluste
Die Jahressteuerbescheinigung nach amtlichem Muster erhalten Sie jeweils im März/April des Folgejahres automatisch zugestellt.
Freistellungsauftrag
Mit einem Freistellungsauftrag können Kapitalertrage bis zur gesetzlich zulässigen Höhe vom automatischen Kapitalertragssteuerabzug freigestellt werden. Der maximale Freibetrag, für welchen ein Freistellungsauftrag erteilt werden kann, beträgt derzeit 1.000 Euro für Ledige und 2.000 für zusammenveranlagte Ehepartner. Sie können diesen Betrag auch nach Ihrem Belieben bis zur maximalen Höhe auf verschiedene Broker und Banken aufteilen.
Ein einmal erteilter Freibetrag bleibt gültig, bis er widerrufen oder geändert wird. Sie können den Freibetrag jederzeit ändern, jedoch ist eine Reduktion nur für noch nicht in Anspruch genommene Beträge möglich.
Die Einreichung, Änderung oder zum Widerruf einer Freistellungsbescheinigung muss auf dem amtlich vorgeschriebenen Formular erfolgen. Bitte wenden Sie sich dazu an das Pepperstone Sales oder Support Team.
Nicht ausgenützte freigestellte Beträge verfallen zum Jahresende.
Verlustbescheinigung
Ab dem 1. Januar 2022 werden Verluste aus CFDs bei der Berechnung der Steuer neu abgewickelt. Verluste werden auf Ihrer jährlichen Steuerbescheinigung (Q2 Folgejahr) ausgewiesen, und Sie sind dafür verantwortlich, diese Verluste mit den Gewinnen über Ihre persönliche Steuererklärung zu verrechnen. Eine Verlustbescheinigung wird nicht mehr explizit ausgestellt, da CFD-Verluste der Jahressteuerbescheinigung entnommen, und über die Anlage KAP steuerlich berücksichtigt werden.